Ruppert Stüwe

RUPPERT STÜWE
#BewegtWas
Für Steglitz-Zehlendorf im Bundestag

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Ausschüsse

Im Deutschen Bundestag bin ich Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Petitionsausschuss und im Unterausschuss Globale Gesundheit. Zudem bin ich stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss und im Verkehrsausschuss.

Aufgabe der Ausschüsse ist es, Anträge, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesen wurden, zu beraten und Empfehlungen sowie Beschlüsse an das Plenum weiterzuleiten. 

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Die Kernaufgabe des Ausschusses ist es, auf politischer Ebene die Voraussetzungen zu schaffen, die Deutschlands Rolle in den Sektoren Bildung, Forschung und Technikfolgen gerecht wird. Neben der Bereitstellung von finanziellen Mitteln berät der Ausschuss darüber, welche Weichen in diesen politischen Feldern gestellt werden müssen. 

Als Besonderheit gegenüber anderen Ausschüssen arbeitet der Ausschuss mit dem Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TFB) zusammen, das den Bundestag mit Analysen und Gutachten bei allen forschungs- und technologiepolitischen Angelegenheiten berät.

Der Ausschuss tagt in den Sitzungswochen in der Regel mittwochs. Die inhaltliche Vorbereitung und Abstimmung für den Ausschuss findet in der Arbeitsgemeinschaft meiner Fraktion sowie in der Fraktionssitzung einen Tag zuvor statt.  

Eine Herzensangelegenheit meiner Ausschusstätigkeit ist es, mich für die Stärkung Berlins als Bildungs- und Forschungsstandort einzusetzen. In den Wochen, in denen keine Sitzungen stattfinden, versuche ich daher neben meinen Terminen im Wahlkreis auch so viele Gespräche wie möglich zu führen und mich vor Ort zu informieren. Es ist daher sehr günstig, dass in meinem Wahlkreis viele Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wie die Freie Universität Berlin, der Charité-Campus Benjamin Franklin oder mehrere Institute der Max-Planck-Gesellschaft beheimatet sind.  Darüber hinaus sind die Wege, als Berliner Abgeordneter zu den anderen großen Bildungseinrichtungen der Stadt kurz.

Berichterstattung

Jeder Abgeordnete eines Ausschusses ist Berichterstatter für ein bestimmtes Thema. Ich freue mich sehr darüber, dass ich unter anderem das Thema Gesundheitsforschung betreuen werde, denn die Gesundheitsforschung ist eines der Zukunftsthemen, die im Koalitionsvertrag verankert sind. In keinem Themenbereich wird gerade so sehr deutlich, wie wichtig Wissenschaft und Forschung für die Frage nach einer besseren Welt ist. Des Weiteren bin ich in diesem Ausschuss zuständig für:

Ziele der Koalition

Die Koalition aus SPD, B’90/Die Grünen und FDP hat sich vorgenommen, den Umgang mit Forschungsdaten in einem Gesetz zu regeln und „OpenAcess“ zum Standard zu machen, sowie die Infrastruktur für Forschungsdaten weiterzuentwickeln. Auch damit werde ich mich im Ausschuss für die SPD beschäftigen und hier dafür sorgen, dass die Politik gute Grundlagen für die Wissenschaft schafft.

Öffentliche Forschung muss in einer freien Gesellschaft so zugänglich wie möglich sein. Das gilt sowohl für die Daten, die dafür notwendig sind, als auch für die mit öffentlich zugänglichen Daten produzierten Ergebnisse.

Petitionsausschuss

Grundsätze

Petitionen sind ein besonderes Mittel der direkten Demokratie, mit dem Initiativen, Interessensgruppen, aber auch Einzelpersonen unabhängig von ihrer Parteienzugehörigkeit, ihre Anliegen an den Deutschen Bundestag herantragen können. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags berät Bitten zur Gesetzgebung des Bundes sowie über Beschwerden, die die Tätigkeit von Bundesbehörden betreffen. Fällt der Gegenstand einer Petition in den Zuständigkeitsbereich der Länder, werden die Petitionen an die Ausschüsse der Landesparlamente übermittelt. 

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann […] das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist also eines der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. 

Eine Petition, die sich an den Deutschen Bundestag richtet, muss schriftlich, oder über das Onlineformular des Deutschen Bundestages unter Angabe der Adresse eingereicht werden. 

Nach Artikel 45c Absatz 1 des Grundgesetzes „bestellt [der Bundestag] einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt“. Der Deutsche Bundestag ist seit der Einführung dieses Artikels im Grundgesetz dazu verpflichtet, jede Legislaturperiode einen Petitionsausschuss einzurichten. Der Petitionsausschuss ist neben dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, dem Ausschuss für Verteidigung und dem Ausschuss der Europäischen Union einer der sog. Verfassungsausschüsse.

Arbeitsweise

Betrifft eine Petition den Arbeitsbereich eines Bundesministeriums oder einer Bundesbehörde, kann dieses um eine Stellungnahme gebeten werden. Kann die Petition mit dieser Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, empfiehlt der Petitionsausschuss den Abschluss des Verfahrens und gibt die Empfehlung an den Deutschen Bundestag weiter, welcher entsprechend der Empfehlung beschließt.

Stellt der Ausschussdienst des Petitionsausschusses fest, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, kann auf zwei verschiedene Weisen verfahren werden. 

1. Dem Petenten wird das Ergebnis mitgeteilt und er kann überprüfen, ob er seine Petition aufrecht erhält. 

2. Der Ausschussdienst erstellt eine Beschlussempfehlung mit Begründung. Der Petitionsausschuss berät sich und erstellt eine Empfehlung, die der Deutsche Bundestag beschließt. Anschließend wird der Petent über das Ergebnis informiert. 

Ist der Gegenstand der Petition (teilweise) begründet, gibt der Ausschuss eine entsprechende Empfehlung ab, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen und der Bundesregierung sowie dem Petenten übermittelt wird. 

Ein solcher Beschluss muss allerdings aufgrund der Trennung von Legislative und Exekutive durch die Bundesregierung nicht umgesetzt werden. Tut sie dies nicht, muss sie ihre Entscheidung jedoch begründen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Unterausschuss Globale Gesundheit

Die COVID-19-Pandemie hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Gesundheitspolitik nicht mehr nur national gedacht werden kann sondern global gedacht werden muss. Der Klimawandel und die Globalisierung begünstigen epidemische und pandemische Entwicklungen. Ihnen vorzubeugen und diese zu bekämpfen ist zur internationalen Aufgabe geworden. 

 Zu einer nachhaltigen Entwicklungspolitik gehört auch die Förderung der Gesundheitssysteme und das Teilen von Forschungsergebnissen sowie ein effektiver Technologietransfer. 

Wie sich die Bundesrepublik stärker in der Pandemieprävention und in der internationalen Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen engagieren kann, wird im Unterausschuss Globale Gesundheit besprochen. Für die SPD-Fraktion beraten diese Fragen Abgeordnete aus dem Ausschüssen Gesundheit, Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit sowie aus dem Umweltauschuss. 

Passend zu meiner Berichterstattung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beschäftige ich mich mit den Fragen des Technologietransfers im globalen Kontext. 

Haushaltsauschuss

Der Haushaltsausschuss ist die entscheidende Instanz für die Finanzpolitik der Bundesregierung. Ohne seine Bewilligung fließen keine Gelder aus der Staatskasse an die Bundesregierung und ihre jeweiligen Behörden und Einrichtungen. Die Entscheidung über die Art und Höhe der Investitionen werden im jährlich stattfindenden Haushaltsverfahren getroffen. Daneben obliegen dem Ausschuss die Kontrolle über die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Prüfung aller parlamentarischen Vorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Bundeshaushalt. Traditionell wird der Ausschuss, von einem Mitglied der größten Oppositionspartei geleitet. In der 20. Wahlperiode ist Dr. Helge Braun (CDU) Vorsitzender des Ausschusses. 

Verkehrsausschuss

Die Bundesrepublik ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Europa. Sowohl für den Personenverkehr als auch für den Warenaustausch. Der Verkehr nimmt im Zusammenhang mit dem Klimaschutz eine wichtige Rolle ein. Die Bundesregierung gibt an, dass der Verkehrssektor für 20% der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist und damit, nach der Industrie der größte CO2-Produzent ist. Im Vergleich zu 1990 müssen die Emissionen in diesem Bereich um die Hälfte reduziert werden, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. 

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