Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen habe ich einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungstreue der AfD durch den Bundestag eingereicht.
Feststeht: Die AfD ist eine zutiefst menschenfeindliche Partei und hetzt gegen Minderheiten. Auch aufgrund dessen ist sie bereits durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Unser Grundgesetz ermöglicht es aus gutem Grund, Parteien auf ihre Verfassungsrechtlichkeit prüfen zu lassen. Es sieht bewusst vor, dass der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei beantragen können. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet schließlich darüber, ob eine Partei verboten wird. Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch.
Mit dem Antrag fordern wir, dass geprüft wird, ob die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht – oder verboten werden muss.
Jetzt ist der Moment, klar Position zu beziehen – für unsere Grundrechte und die Zukunft unserer Demokratie.
Den Antrag finden Sie unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014105.pdf