Ruppert Stüwe

RUPPERT STÜWE
#BewegtWas
Für Steglitz-Zehlendorf im Bundestag

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MdB Ruppert Stüwe vor dem Reichstagsgebäude
(c) Fionn Grosse

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über das Sondervermögen Bundeswehr

Persönliche Erklärung nach § 31 GO-BT

Der Bundestag hat heute über ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen für die Bundeswehr abgestimmt. Ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen. Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer Demokratie seit dem Ende des zweiten Weltkriegs. Eine Änderung des Grundgesetzes für ein – zeitlich zudem begrenztes – einfaches Gesetz steht dem Sinn des Grundgesetzes diametral gegenüber. In unserer Verfassung sollen nicht Einzeltatbestände, sondern die grundsätzlichen Regelungen unserer Demokratie festgeschrieben werden. Das vorgelegte Gesetz schafft im Gegensatz dazu einen Sondertatbestand, dem ich nicht zustimmen kann. Als Haushaltsgesetzgeber nimmt der Deutsche Bundestag die entsprechenden Abwägungsentscheidungen vor. Als Steuergesetzgeber entscheidet der Bundestag maßgeblich über die Einnahmen, die dafür zur Verfügung stehen. Mit der Schuldenbremse bindet das Grundgesetz den Bundestag bei der Haushaltsaufstellung. Es schafft aber auch im Artikel 115 Ausnahmetatbestände für besondere Situationen, die auch in dieser Situation hätten angewendet werden können. Diese grundsätzlichen Regelungen müssen dringend überarbeitet werden. Am besten durch die Abschaffung der Schuldenbremse. Einer Sonderregelung für die Bundeswehr kann ich vor diesem Hintergrund nicht zustimmen. Richtigerweise hat die SPD Fraktion auch in der vergangenen Legislaturperiode eine kontinuierliche Erhöhung der Mittel für die Bundeswehr durchgesetzt. Ich fände es richtig, diesen Weg weiterzugehen.

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