Ruppert Stüwe

RUPPERT STÜWE
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Für Steglitz-Zehlendorf im Bundestag

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Ruppert Stüwe

Persönliche Erklärung zur Suizidhilfe

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023, über eine Neuregelung der Suizidhilfe debattiert. Hierzu habe ich eine Persönliche Erklärung nach § 31 GO-BT abgegeben.

Für mich sind der Beginn und das Ende meines Lebens Ereignisse, die nicht in meiner Hand liegen. Aus meiner Sicht sind Menschen, die nach diesen Überlegungen handeln, dazu gezwungen, an einer Gesellschaft zu arbeiten, in der das Leben zu jedem Zeitpunkt lebenswert ist: Eine soziale Gesellschaft, in der sich jeder Mensch gehört und aufgehoben fühlt, eine Gesellschaft, in der die Menschen bei den existenziellen Fragen des Lebens keinen ökonomischen Zwängen unterworfen sind, und eine Gesellschaft, in der sich kein Mensch überflüssig fühlt.

Für mich ist aber auch klar, dass Menschen als freie und autonome Individuen in einen sozialen Zusammenhang geboren werden. Eine Gesellschaft der Freien und Gleichen braucht eine individuelle Autonomie über das eigene Leben. Meine Vorstellungen vom selbstbestimmten Ende des Lebens können in einer solchen Gesellschaft nicht Maßstab für gesetzliche Regelungen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Urteil zum Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben unterstrichen.

In beiden Gesetzentwürfen geht es dabei nicht um Töten auf Verlangen. Es geht aber um die Frage, ob es qualifizierte Hilfe zum Suizid geben kann. Richtig ist, dass eine solche Hilfe in eine Beratung eingebunden werden muss. Für mich gibt es dafür zwei Gründe: Wir müssen sicherstellen, dass der Wille zum Sterben langfristig angelegt ist und auch diejenigen, die dabei Hilfe leisten, müssen sich sicher sein, dass die Entscheidung, bei der sie unterstützen, wirklich frei und langfristig gewollt ist. Die Beratung muss dabei aus meiner Sicht ergebnisoffen sein.

Suizide an sich sind nicht strafbar. Sie sind aber für die Menschen, die damit konfrontiert sind, eine enorme Belastung. Ohne Unterstützung und Begleitung verstärkt sich diese Belastung für alle, die damit konfrontiert sind, zum Beispiel als Angehörige, als Mediziner:innen aber auch als diejenigen, die unfreiwillig und überraschend damit konfrontiert werden. Auch deshalb braucht es Beratung und Begleitung. 

Die Regelungen dazu gehören aus meiner festen Überzeugung nicht ins Strafrecht. Deshalb habe ich mich entschieden, für den Entwurf zu stimmen, der die heute zu treffenden Regelungen nicht im Strafrecht ansiedelt.

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